Wie sich die Zeiten ändern
Der Wert der Ware ist gesunken und der Wert des Geldes dafür gestiegen.
Die Geldneuordnung hat diesen Umschwung herbeigeführt. Während man früher kein Geld haben wollte, und die Ware hortete, will man heute keine Ware haben und das Geld horten.
So der Privatmann, so die Gemeindekassen. Die Gemeinden nutzen alle Quellen, um ihre geschwächten Finanzen aufzufrischen.
Die Quellen sind nicht vielseitig. In den meisten Gemeinden bildet die Holzquelle das größte Plus auf der Habenseite.
Dementsprechend werden in erster Linie die Bürge mit Holz bedacht, gleich ob sie es wollen oder nicht. Früher hieß es lakonisch: Es gibt kein Holz!
Wenn sie welches haben wollen, gehen sie in den Wald und schlagen sie es selbst. Wie gesagt, das Geld hatte damals keinen Wert.
Heute bekommt auch der Bürger, der kein Holz mehr haben möchte, gleich zwei Ster zugeteilt. Wie er sie bezahlt, ist seine Sache.
Falls er sie nicht bezahlen kann, kommt der Mahnzettel. Dahinter droht die Zwangsvollstreckung.
Früher mußte auch der Holzarbeit Unkundige zwangsmäßig zum Holzeinschlag. Heute benötigt man ihn nicht.
Diese Arbeit wird vom Landwirt, der im Winter weniger zu tun hat, bewältigt.
Wie gesagt, das Geld i an Wert gestiegen. Wie sich die Zeiten ändern!
Sinsheimer Spiegel
„Haltet die Straßen sauber!“ Der saubere Bürger aber fragt sich verzweifelt mit der Bananenschale oder der leeren Tüte, wohin damit? Den guten Willen sollte man „amtlich“ unterstützen. Ein Papierkorb an jeder Straßenecke der zwei Hauptstraßen würde Wunder wirken. Es kommt nur auf einen Versuch an.
Heute finden wir den Weihnachtsmann bei den Kindern der Mitglieder des Körperbeschädigten-Bundes um 17.00 Uhr im Gasthaus „Zum Krokodil“.
„Wie Du mir, so ich Dir.“ Diesen Grundsatz büßte der Jugendliche vor dem Jugendrichter. Bei einem Tanzvergnügen sei ihm sein angeblich abgestelltes Fahrrad gestohlen worden. Kurz entschlossen nahm er das zunächst stehende. Doch die Polizei war schneller, als seine unglaubwürdige Absicht, den Diebstahl der Polizei zu melden. In Anbetracht der bisherigen Unbescholtenheit kam er an Stelle der in der ersten Instanz zudiktierten zwei Montag Gefängnis mit 120,- DM Geldstrafe weg.