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Original-Zeitungsauszüge der Ausgabe vom 24.12.1949

Sinsheimer Spiegel

Nur verpackte Lebensmittel dürfen neuerdings in den zum Verkauf von Kolonialwaren zugelassenen Milchgeschäften zum Verkauf angeboten werden. Vorhandene Bestände loser oder selbstverpackter Waren können jedoch innerhalb der nächsten drei Monate in bisheriger Art abgegeben werden. Waren, die vor dem Kriege vom Hersteller verpackt, heute aber noch unverpackt geliefert werden, unterliegen nicht dieser Bestimmung.

Neckar-Odenwald-info 21.06.2015 0 3643
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21.06.2015 (vor 3472 Tagen)
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