Im Rahmen eines kleinen Festaktes unterzeichneten die Schulleiter der Sinsheimer Schulen und Oberbürgermeister Jörg Albrecht insgesamt zehn Vereinbarungen zur Zusammenarbeit für die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe.
Albrecht hob in seiner Ansprache hervor, dass in diesem Bereich eine sehr wertvolle Arbeit geleistet werde, die auch im Gemeinderat immer größte Wertschätzung genieße. Es komme nicht von ungefähr, dass die Stadt Sinsheim im Landkreis eine Vorreiterrolle einnehme, was die Stellenausstattung in diesen Arbeitsfeldern betrifft.
Die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte stellten ihr Angebot und ihre Arbeitsschwerpunkte anhand einer Plakatpräsentation im Sitzungssaal anschaulich dar.
Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe sind Angebote der Jugendhilfe an den Schulen. Somit sind sie einerseits ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags, andererseits sind sie aber im wörtlichen Sinne „externe“ Kooperationspartner in Trägerschaft der Stadt. Die Schulen unterscheiden sich in ihrer Größe, Schulform, Schülerzahl und in ihrem Profil teilweise beträchtlich. Aber auch die sozialpädagogischen Fachkräfte haben unterschiedliche Anstellungsumfänge, sind an unterschiedlich vielen Schulen eingesetzt und haben auch verschiedene fachliche Schwerpunkte. Somit bietet die schriftliche Vereinbarung der „Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit“ eine gute Möglichkeit, um die organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen an der einzelnen Schule gemeinsam festzulegen. Darauf kann jede Seite Bezug nehmen, wenn es Differenzen geben sollte, wenn sich die konzeptionelle Ausrichtung der Arbeit ändert, oder auch, wenn personelle Wechsel anstehen. Welche Büroausstattung steht den Fachkräften zur Verfügung? Welches Aufgabenspektrum deckt die Arbeit der Schulsozialarbeit bzw. der Jugendberufshilfe ab? Wie ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Schulleitung und Sozialpädagogin sichergestellt? Unter welchen Voraussetzungen kann die Schulsozialarbeit an Lehrerkonferenzen teilnehmen? Welche Rolle spielt der Datenschutz? Was ist zu beachten, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufkommt? All diese Fragen werden in Bezug auf jedes einzelne Angebot geklärt und vereinbart. Außerhalb der Stadt Sinsheim werden diese „Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit“ auch als „Kooperationsvereinbarungen“ bezeichnet. Einige juristische Bedenken hatten dazu geführt, dass man sich in Sinsheim in einem langwierigen Prozess auf einen eigenen Titel einigen musste.
Die Schulsozialarbeit wird vom Land Baden-Württemberg und vom Rhein-Neckar-Kreis gefördert. Bei der Jugendberufshilfe hat sich das Land leider erst vor kurzem aus der Förderung zurückgezogen. Beide Förderinstanzen legen nahe, dass solche Vereinbarungen zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Schulen bzw. Schulträgern abgeschlossen werden sollen.
Die Unterstützungsangebote Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe sind in Sinsheim seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur. In den Anfangsjahren wurden diese Angebote teilweise durch die Fördervereine der Schulen ins Leben gerufen und auch von diesen getragen. Mittlerweile hat die Stadt Sinsheim die Trägerschaft übernommen und die Angebote nach und nach ausgebaut. Aktuell sind 8 Mitarbeiterinnen mit insgesamt 5,83 Vollzeitstellen an den Sinsheimer Schulen im Einsatz. Somit gehört die Stadt in der Tat zu den größten Anstellungsträgern im Rhein-Neckar-Kreis.
Damit die frisch unterzeichneten Vereinbarungen kein Werk fürs Regal oder für die Schublade werden, ist eine regelmäßige Überprüfung der Inhalte vorgesehen.
Verfasser: Markus Bosler, Kinder- und Jugendreferent
Bildunterschrift: Oberbürgermeister Jörg Albrecht, die Rektorinnen und Rektoren der betreffenden Bildungseinrichtungen und die Schulsozialarbeiterinnen unterschrieben gemeinsam die Vereinbarung der „Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit für die Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe“
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